DSGVO-Compliance für Websites

Die Datenschutz-Grundverordnung regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten und erfasst jede Organisation, die Daten von Personen in der EU verarbeitet. Für eine Website ist die Frage enger: Was darf laden, bevor ein Besucher zugestimmt hat, und können Sie belegen, wozu er zugestimmt hat.

  • Europäische Union, seit Mai 2018
  • Gilt unabhängig von Ihrem Sitz
  • Einwilligung muss nachweisbar sein

Ab 10 € im Monat. Keine Kreditkarte, keine Abrechnung pro Besucher.

Was die DSGVO verlangt

Fünf Pflichten bestimmen, was ein Einwilligungsbanner leisten muss. Der übrige Verordnungstext betrifft Verarbeitungen an anderer Stelle.

  • Einwilligung freiwillig, spezifisch, informiert und unmissverständlich
  • Ablehnen muss so einfach sein wie Zustimmen
  • Nichts Unnötiges lädt vor der Zustimmung des Besuchers
  • Der Widerruf ist so einfach wie die Erteilung
  • Sie können belegen, wozu und wann eingewilligt wurde

Diese Seite erklärt, was das Gesetz verlangt und was unsere Software dazu beiträgt. Sie ist keine Rechtsberatung und kann nicht sagen, ob Ihre Organisation konform ist, denn das hängt von allem ab, was Sie sonst verarbeiten.

Was Consent Studio dazu beiträgt

  • Fragt, bevor etwas lädt

    Das Banner erscheint zuerst, und ein Tag, das Sie im Tag-Manager anlegen, wartet standardmäßig auf die Antwort des Besuchers. Ein Drittanbieter-Skript, das bereits in Ihrem Markup steht, wird zurückgehalten, sobald Sie es mit seiner Kategorie markieren, und freigegeben, wenn diese Kategorie erteilt ist. Vorherige Einwilligung ist die Anforderung, die die meisten Werkzeuge nur teilweise umsetzen.

    • Sperrt standardmäßig
    • Jedes Tag
    • First-Party-Auslieferung
  • Macht Ablehnen so einfach wie Zustimmen

    Ablehnen und Zustimmen stehen auf demselben Bildschirm mit demselben Gewicht, und so wird das Banner ausgeliefert. Dieses Muster haben Aufsichtsbehörden in der EU am häufigsten benannt und mit Bußgeldern belegt.

    • Gleiches Gewicht
    • Ein Klick für beides
    • Widerruf in der Fußzeile
  • Führt einen vorlegbaren Nachweis

    Jede Entscheidung wird mit Zeitstempel gespeichert, gekoppelt an die angezeigte Fassung des Bannertextes. Eine Einwilligung zu belegen heißt zu zeigen, was der Besucher tatsächlich sah, nicht was Ihre Einstellungen heute sagen.

    • Mit Zeitstempel
    • Versionierter Wortlaut
    • Exportierbar

Wo Websites bei der Einwilligung scheitern

Vier Fehler erklären das meiste, was unser erster Scan bei einem neuen Kunden findet, und keiner davon sieht kaputt aus.

  1. Das Banner wird gezeigt, aber nichts wird gesperrt

    Analytics- und Werbe-Tags feuern beim selben Seitenaufruf, der das Banner zeigt. Der Besucher sieht eine Frage, die er nicht beantwortet hat, während die Antwort bereits ignoriert wird. Das ist der häufigste Befund und ohne Scan unsichtbar.

  2. Ablehnen kostet mehr Klicks als Zustimmen

    Eine auffällige Zustimmen-Schaltfläche, und das Ablehnen versteckt hinter einem Link zu den Einstellungen, dann einem Schalter, dann Speichern. Aufsichtsbehörden in der EU haben diese Ungleichheit selbst als Verstoß behandelt, unabhängig davon, was die Tags danach tun.

  3. Der Nachweis sagt nicht, wozu zugestimmt wurde

    Ein Eintrag mit Ja zu Marketing ist kein Nachweis, wenn das Banner seitdem zweimal umformuliert wurde. Ohne den zugehörigen Wortlaut belegt der Eintrag, dass jemand geklickt hat, und das ist nicht das, was die Verordnung verlangt.

  4. Es stimmte zum Zeitpunkt der Installation

    Eine im März freigegebene Konfiguration deckt nicht das Pixel ab, das eine Kampagne im Juli hinzugefügt hat. Nichts warnt Sie, denn ein ohne Einwilligung feuerndes Tag verhält sich genauso wie eines mit.

Essential

10 €/pro Monat

Für eine einzelne Website, die compliant werden und bleiben muss.

  • Unbegrenzte Seiten und Einblendungen
  • 200.000 Consent-Aktionen pro Monat
  • Der ganze Stack, kein Einstiegstarif
Essential kostenlos testenKeine Kreditkarte nötig. 7 Tage kostenlos testen.

Im Einsatz unter Regeln wie diesen, in mehr als einem Land


  • Philips, the Dutch electronics group, using Consent Studio for cookie consent
  • Erasmus Universiteit Rotterdam, managing cookie consent with Consent Studio
  • America Today, a fashion retailer using Consent Studio across its webshop
  • Van Vulpen, an infrastructure contractor using Consent Studio for cookie consent
  • EuroParcs, a European holiday park operator running Consent Studio on its booking sites
  • Optica, a Dutch opticians chain using Consent Studio for consent management
  • Jeans Centre, a Dutch fashion retailer using Consent Studio for cookie consent
  • Mondiaen, a Tilburg primary school foundation, running Consent Studio across its school websites
  • Fiterman Pharma, a pharmaceutical company using Consent Studio for cookie consent
  • Eddie Rockets, a hospitality group managing cookie consent with Consent Studio
  • Veneta, a kitchen retailer using Consent Studio for consent management
  • MS Mode, a fashion retailer running Consent Studio across its European webshops
  • Dynamis
  • SB Supply
  • The Chosen

Weitere Regeln, die für Sie gelten können

Häufige Fragen zur DSGVO

Gilt die DSGVO für meine Website, wenn ich nicht in der EU sitze?

Ja, wenn Sie Personen in der EU Waren oder Dienste anbieten oder ihr Verhalten beobachten, wozu Webanalyse bei Besuchern aus der EU zählt. Wo Ihr Unternehmen eingetragen ist, entscheidet nicht darüber. Wo Ihre Besucher sind, schon.

Brauche ich eine Einwilligung für Analyse-Cookies?

In nahezu allen Fällen ja, denn Webanalyse ist für die Auslieferung der angeforderten Seite nicht unbedingt erforderlich. Einige Aufsichtsbehörden haben enge Bedingungen für wirklich datensparsame First-Party-Messung beschrieben, und diese Bedingungen sind enger, als die meisten Umsetzungen erfüllen.

Reicht ein Cookie-Banner für sich genommen?

Nein. Das Banner stellt die Frage, und die Verordnung betrifft, was danach geschieht: Nichts Unnötiges darf vor der Antwort laden, die Antwort muss anschließend beachtet werden, und Sie müssen belegen können, wie sie lautete. Ein Banner ohne Durchsetzung erfüllt keinen dieser drei Punkte.

Was unterscheidet DSGVO, GDPR und AVG?

Inhaltlich nichts. GDPR ist die englische Bezeichnung derselben Verordnung, AVG die niederländische. Es ist dasselbe Gesetz, weshalb dies eine Seite ist statt dreier und die frühere separate niederländische Seite hierher weiterleitet.

Wie lange gilt eine Einwilligung?

Die Verordnung nennt keine feste Frist, und ein erneutes Fragen in sinnvollem Abstand ist gängige Praxis. Wichtiger ist, dass der Widerruf so einfach bleibt wie die Erteilung, praktisch also ein Weg zurück ins Banner von jeder Seite aus statt eines versteckten Einstellungslinks.

Macht Consent Studio uns rechtskonform?

Kein einzelnes Werkzeug kann das, und ein Anbieter, der etwas anderes behauptet, verkauft Ihnen etwas. Consent Studio übernimmt den Teil, den eine Einwilligungsplattform übernehmen kann: sauber fragen, jedes Tag an die Antwort binden, den Nachweis führen und melden, wenn sich die Website ändert. Was Sie andernorts verarbeiten, bleibt Ihre Sache.

Wo werden unsere Einwilligungsdaten gespeichert?

In Amsterdam, auf Infrastruktur von Scaleway, einem französischen Unternehmen. Der Besitz wiegt hier schwerer als der Standort: Scaleway ist eigenständig französisch und keine europäische Tochter eines US-Konzerns, weder sie noch wir unterliegen also dem US CLOUD Act. Consent Studio selbst wird in den Niederlanden entwickelt und betrieben.

Starten Sie mit The Full Consent Stack

Alles, was Sie brauchen, in einem Paket. Consent Studio bietet Ihnen ein Consent-Banner, einen Scanner und einen clientseitigen Tag-Manager, der garantiert, dass niemals Daten ins Ausland übertragen werden.

Zur Dokumentation

Unser Help Center führt Schritt für Schritt durch jede Integration, jedes Plugin und jedes Template, mit Screenshots. Geschrieben und gepflegt von den Menschen, die Consent Studio bauen.

Welche Datenschutzerklärung?

Wir veröffentlichen zwei, und sie betreffen unterschiedliche Zielgruppen. Wählen Sie die, die auf Sie zutrifft.