Die ePrivacy-Richtlinie und die Cookie-Einwilligung

Das Gesetz, das ein Cookie-Banner verlangt, ist nicht die DSGVO. Es ist die ePrivacy-Richtlinie, in Kraft seit 2002 und 2009 dahingehend geändert, dass vor dem Speichern auf oder Auslesen von einem Gerät eine Einwilligung erforderlich ist. Die DSGVO liefert dann den Maßstab dafür. Da es sich um eine Richtlinie handelt, setzt jeder Mitgliedstaat sie in eigenem Recht um, die Einzelheiten unterscheiden sich also innerhalb der EU.

  • Europäische Union, seit 2002
  • Speicherung und Zugriff, nicht personenbezogene Daten
  • Je Land umgesetzt

Ab 10 € im Monat. Keine Kreditkarte, keine Abrechnung pro Besucher.

Was die ePrivacy-Richtlinie verlangt

Artikel 5 Absatz 3 ist die maßgebliche Vorschrift, und sie ist kürzer als das, was über sie geschrieben wurde.

  • Einwilligung vor dem Speichern auf oder Auslesen von einem Gerät
  • Klare und umfassende Information über den Zweck
  • Ausnahme für die Durchführung einer Übertragung
  • Ausnahme für unbedingt Erforderliches eines angeforderten Dienstes
  • Einwilligung nach DSGVO-Maßstab, seit 2018

Diese Seite erklärt, was das Gesetz verlangt und was unsere Software dazu beiträgt. Sie ist keine Rechtsberatung und kann nicht sagen, ob Ihre Organisation konform ist, denn das hängt von allem ab, was Sie sonst verarbeiten.

Was Consent Studio dazu beiträgt

  • Sperrt Speicherung, nicht nur Tracking

    Ein Tag, das Sie im Tag-Manager anlegen, wartet standardmäßig, und ein Skript, das bereits in Ihrem Markup steht, wird zurückgehalten, sobald Sie es markieren, ob es auf das Gerät schreibt oder daraus liest. Speicherung und Zugriff ist der tatsächliche Anwendungsbereich. Werkzeuge, die von personenbezogenen Daten her denken, lassen eine ganze Kategorie lokaler Speicherung durch, die erfasst ist.

    • Cookies und Local Storage
    • Vor dem ersten Schreiben
    • Jedes Tag
  • Wendet die richtige nationale Voreinstellung an

    Die Umsetzungen unterscheiden sich, und die Voreinstellungen folgen dem Besucher statt Ihrer Zentrale. Eine Website mit EU-weitem Geschäft braucht keine Konfiguration je Mitgliedstaat.

    • Nach Region des Besuchers
    • Eine Konfiguration
    • Mehrsprachig
  • Belegt es nach DSGVO-Maßstab

    Seit 2018 ist die von ePrivacy verlangte Einwilligung eine DSGVO-Einwilligung, und damit gilt die Rechenschaftspflicht. Jede Entscheidung wird mit Zeitstempel gegen den angezeigten Wortlaut gespeichert.

    • Mit Zeitstempel
    • Versionierter Wortlaut
    • Exportierbar

Was bei ePrivacy missverstanden wird

  1. Anzunehmen, ohne personenbezogene Daten brauche es keine Einwilligung

    Die Regel knüpft an Speicherung und Zugriff auf Endgeräten an, nicht an personenbezogene Daten. Ein Cookie mit einer Zufallszeichenkette, die niemanden identifiziert, braucht dennoch eine Einwilligung, und genau dieser Denkfehler bringt die meisten Websites in den Verstoß, während ihr Team vom Gegenteil ausgeht.

  2. Auf die ePrivacy-Verordnung zu warten

    Eine Verordnung als Ersatz für die Richtlinie blieb jahrelang im Entwurf und wurde aus dem Arbeitsprogramm der Kommission zurückgezogen. Teams, die die Arbeit mit Blick auf bevorstehende Änderungen aufgeschoben haben, schieben inzwischen den größten Teil eines Jahrzehnts auf.

  3. Die EU als eine Umsetzung zu behandeln

    Es ist eine Richtlinie, siebenundzwanzig nationale Gesetze setzen sie um und die Einzelheiten weichen ab, von der Frage, was unbedingt erforderlich ist, bis zum Umgang der nationalen Behörden mit Webanalyse. Es gibt keine einzelne europäische Antwort, die man einer Aufsichtsbehörde vorhalten könnte.

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10 €/pro Monat

Für eine einzelne Website, die compliant werden und bleiben muss.

  • Unbegrenzte Seiten und Einblendungen
  • 200.000 Consent-Aktionen pro Monat
  • Der ganze Stack, kein Einstiegstarif
Essential kostenlos testenKeine Kreditkarte nötig. 7 Tage kostenlos testen.

Im Einsatz unter Regeln wie diesen, in mehr als einem Land


  • Philips, the Dutch electronics group, using Consent Studio for cookie consent
  • Erasmus Universiteit Rotterdam, managing cookie consent with Consent Studio
  • America Today, a fashion retailer using Consent Studio across its webshop
  • Van Vulpen, an infrastructure contractor using Consent Studio for cookie consent
  • EuroParcs, a European holiday park operator running Consent Studio on its booking sites
  • Optica, a Dutch opticians chain using Consent Studio for consent management
  • Jeans Centre, a Dutch fashion retailer using Consent Studio for cookie consent
  • Mondiaen, a Tilburg primary school foundation, running Consent Studio across its school websites
  • Fiterman Pharma, a pharmaceutical company using Consent Studio for cookie consent
  • Eddie Rockets, a hospitality group managing cookie consent with Consent Studio
  • Veneta, a kitchen retailer using Consent Studio for consent management
  • MS Mode, a fashion retailer running Consent Studio across its European webshops
  • Dynamis
  • SB Supply
  • The Chosen

Weitere Regeln, die für Sie gelten können

Häufige Fragen zu ePrivacy

Verlangt die DSGVO oder ePrivacy ein Cookie-Banner?

ePrivacy. Artikel 5 Absatz 3 der Richtlinie verlangt seit der Änderung von 2009 eine Einwilligung, bevor Informationen auf einem Gerät gespeichert oder daraus gelesen werden, sechs Jahre vor Verabschiedung der DSGVO. Die DSGVO ergänzte 2018 den Maßstab, den eine Einwilligung erfüllen muss.

Gilt ePrivacy für Cookies ohne personenbezogene Daten?

Ja. Die Regel betrifft das Speichern oder Auslesen von Informationen auf Endgeräten und fragt nicht, ob diese Informationen jemanden identifizieren. Das ist der folgenreichste Unterschied zur DSGVO und der Punkt, den Teams am häufigsten umgekehrt verstehen.

Welche Cookies sind unbedingt erforderlich?

Die zur Erbringung des ausdrücklich angeforderten Dienstes nötigen, etwa eine Sitzungskennung, ein Warenkorb oder ein Load Balancer. Webanalyse, Werbung und Personalisierung gehören nicht dazu, so nützlich sie für Sie auch sind, und die nationalen Behörden sind darin konsistent.

Was ist aus der ePrivacy-Verordnung geworden?

Sie blieb jahrelang im Entwurf und wurde schließlich aus dem Arbeitsprogramm der Kommission zurückgezogen, sodass die Richtlinie von 2002 in der Fassung von 2009 das geltende Instrument bleibt. Auf eine bevorstehende Ablösung zu planen war lange keine gute Wette.

Macht Consent Studio uns rechtskonform?

Kein einzelnes Werkzeug kann das, und ein Anbieter, der etwas anderes behauptet, verkauft Ihnen etwas. Consent Studio übernimmt den Teil, den eine Einwilligungsplattform übernehmen kann: sauber fragen, jedes Tag an die Antwort binden, den Nachweis führen und melden, wenn sich die Website ändert. Was Sie andernorts verarbeiten, bleibt Ihre Sache.

Wo werden unsere Einwilligungsdaten gespeichert?

In Amsterdam, auf Infrastruktur von Scaleway, einem französischen Unternehmen. Der Besitz wiegt hier schwerer als der Standort: Scaleway ist eigenständig französisch und keine europäische Tochter eines US-Konzerns, weder sie noch wir unterliegen also dem US CLOUD Act. Consent Studio selbst wird in den Niederlanden entwickelt und betrieben.

Starten Sie mit The Full Consent Stack

Alles, was Sie brauchen, in einem Paket. Consent Studio bietet Ihnen ein Consent-Banner, einen Scanner und einen clientseitigen Tag-Manager, der garantiert, dass niemals Daten ins Ausland übertragen werden.

Zur Dokumentation

Unser Help Center führt Schritt für Schritt durch jede Integration, jedes Plugin und jedes Template, mit Screenshots. Geschrieben und gepflegt von den Menschen, die Consent Studio bauen.

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